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Film Subsidies (regional)
(FFA) Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstr. 9 - 10178 Berlin Mitte
Die FFA ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts.
Web www.ffa.de
Fax +49 (0) 30 27577-111
Last modified 15. 01. 2005 Page views 5436
Member since 15. 01. 2005  
Presse Ann Malen Witt
Phone +49 (0) 30 27577-0
Email
Die Aufgabe
Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen, die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken.
Finanzierung
Die FFA erhebt von Filmtheaterbetreibern und Videoprogrammanbietern eine Filmabgabe. Für jeden Kinosaal beträgt die Filmabgabe, sofern mehr als € 75.000,00 Bruttoumsatz erzielt werden, zwischen 1,8 % und 3 % des Jahresbruttoumsatzes. Für die Videoprogrammanbieter beträgt die Filmabgabe zwischen 1,8 % und 2,3 % des Jahresnettoumsatzes.
Finanzierung
Die Filmabgabe ist eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Ausgleichsabgabe, die als Selbsthilfemaßnahme der Film- und Videowirtschaft ausgestaltet ist. Über Steuermittel verfügt die FFA nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die privaten Fernsehsender beteiligen sich aufgrund von Abkommen mit der FFA an der Finanzierung der Förderungsmaßnahmen.
Haushalt
Die FFA verfügt über einen jährlichen Etat von rund EUR 70 Mio
Organisation
Der Vorstand (Herr Rolf Bähr, ab 1. April 2004 Herr Peter Dinges) führt die Geschäfte der FFA in eigener Verantwortung. Die FFA beschäftigt 39 Mitarbeiter.
Organisation
Über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, beschließt der aus 33 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat. Seine Mitglieder werden für fünf Jahre vom Deutschen Bundestag, vom Bundesrat, von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde, von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft, von den öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sendern, den Gewerkschaften und den Kirchen benannt.
Organisation
Das Präsidium besteht aus neun Mitgliedern des Verwaltungsrates. Es überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist gleichzeitig Vorsitzender des Präsidiums.

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